| · Kann ich mit meinem Auto nach Deutschland umziehen? Die Welt wird immer kleiner und so kommt es immer öfter vor, das Menschen nach Deutschland übersiedeln oder nach einer beruflichen Tätigkeit im Ausland nach Deutschland zurückkehren. Ein Fahrzeug kann als Umzugsgut importiert werden.
Die Vorteile sind erheblich und sollten unbedingt genutzt werden. Ein Übersiedlungsgut ist von der Einfuhr-Umsatzsteuer und von dem Einfuhrzoll befreit. Dies können zum Teil erhebliche Beträge sein. Das ist ein nicht zu unterschätzender Preisvorteil gegenüber dem deutschen Automarkt.
Um diesen abgabefreien Fahrzeugimport nutzen zu können müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen.
..... Sie müssen mindestens 12 aufeinander folgende Monate außerhalb der EU gelebt haben. ..... Der PKW muss mindestens 6 Monate auf ihren Namen zugelassen sein.
Um dies vor den deutschen Zollbehörden beweisen zu können, müssen Sie folgende Unterlagen als Nachweis vorlegen:
..... Bescheinigung vom Arbeitgeber ..... oder Immatrikulations-Bescheinigung der Universität, Hochschule usw. ..... Mietverträge ..... Visa-Eintragungen in den Personalpapieren ..... eine Bescheinigung vom Dienstherrn (bei staatl. Angestellten) ..... Anmeldebescheinigung der örtlichen (deutschen) Einwohnermeldestelle
Folgende Ausnahmen sind möglich:
Fahrzeuge können in Ausnahmefällen auch abgabefrei als Übersiedlungsgut importiert, wenn Sie sich kürzer als 12 Monate im Ausland aufgehalten haben. Dies kann aber nur dann geschehen, wenn der Beteiligte gegenüber dem zuständigen Zollamt nachweisen kann, das er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EG zu leben.
Werden Sie zum Beispiel ins Ausland versetzt für eine Dauer die mehr als 12 Monate beträgt, nach 10 Monaten aber aufgrund einer Erkrankung zurück nach Deutschland zurückkehren, wäre dies ein Grund für den abgabefreien Import.
Der Fahrzeugimport als Übersiedlungsgut muß nicht zwingend bei der eigentlichen Übersiedlung geschehen. Bis 12 Monate nach dem Umzug nach Deutschland können Sie Ihr Fahrzeug zum abgabefreien Import anmelden.
Dieser Umstand birgt einige Vorteile in sich. Sollte z.B. das Fahrzeug noch keine 6 Monate auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein, so können Sie es solange im Ausland belassen bis dieser Zeitraum erreicht ist und es sich als Übersiedlungsgut eignet. Oder Sie möchten das Fahrzeug noch einmal im Ausland benutzen, da Sie eine zwischenzeitliche Wiederkehr planen.
Grundsätzlich müssen Übersiedlungsgüter nicht in einer Sendung eingeführt werden, Teillieferungen sind möglich. [ Zurück zum Anfang ]
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